Endlich auch die großen Pötte!

Sechs Mit­glie­der der BRK Bereit­schaft Holl­feld kön­nen seit weni­gen Tagen auch hin­ter dem Steu­er unse­res neu­en Ret­tungs­wa­gens (RTW) (zu Die­sem kommt in Zukunft auch noch ein Arti­kel) voll und ganz durch­star­ten. Alle Sechs nah­men erfolg­reich am Hel­fer­füh­rer­schein-Lehr­gang teil und dür­fen somit zukünf­tig alle Fahr­zeu­ge oder Gespan­ne bis 7,5 t Gewicht bewegen.

Der Hel­fer­füh­rer­schein bie­tet den ehren­amt­li­chen Hel­fern die Mög­lich­keit, ohne finan­zi­el­le Eigen­be­tei­li­gung, in Orga­ni­sa­tio­nen des Kata­stro­phen­schut­zes oder der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr, Fahr­zeu­ge zu fah­ren, wel­che sie im all­täg­li­chen Leben nicht füh­ren dürf­ten. Die­se Aus­nah­me­re­ge­lung soll Ehren­amt­li­che dahin­ge­hend ent­las­ten, dass sie nicht noch neben ihrer frei­en Zeit, hohe finan­zi­el­le Mit­tel auf­wän­den müs­sen, um Fahr­zeu­ge im Ein­satz- und Bedarfs­fall fah­ren zu dür­fen. Die Berech­ti­gung zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen, wel­che eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von 3,5 t über­schrei­ten, beschränkt sich jedoch auf Tätig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen ehren­amt­li­chen Engagement. 

Neben unse­rem neu­en RTW dür­fen Mit­glie­der, wel­che im Besitz des Hel­fer­füh­rer­scheins sind, bei­spiels­wei­se auch einen Mann­schafts­trans­port­wa­gen mit voll bela­de­nem Kühl­an­hän­ger fah­ren. Im Ein­satz­fall sind unse­re Anhän­ger näm­lich meist mit Geträn­ken und Lebens­mit­teln befüllt und die­ses Gewicht wür­de die zuläs­si­ge Gesamt­mas­se, wel­che man mit einem nor­ma­len PKW-Füh­rer­schein bewe­gen darf, defi­ni­tiv überschreiten.

Wir wün­schen allen Hel­fer­füh­rer­schein-Inha­bern Weit­sicht auf der Stra­ße und eine ruhi­ge Hand am Lenkrad!

Die Schu­lungs­maß­nah­me erfolg­te natür­lich mit Tages aktu­el­lem Coro­na Test.