Nicht nur die Bundestagswahl ist für die Menschen im Jahr 2021 „wahl-technisch“ ein Thema. Zumindest für die Bereitschafts-Mitglieder des Kreisverbands Bayreuth stand am Samstag den 24.04.2021 eine weitere wichtige Wahl an.
Für die Wahl des Kreisbereitschaftsleiters und seines ersten Stellvertreters ruft der Kreisverband Bayreuth alle vier Jahre seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zur Wahlurne und bittet diese von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Aufgrund der aktuellen Lage, wurde äußerst penibel und konsequent auf die Einhaltung der Hygienevorschriften geachtet.
Doch was macht ein Kreisbereitschaftsleiter und seine Stellvertretung eigentlich genau? Dies ist, wie vieles andere auch, in der „Ordnung der Bereitschaften im Bayerischen Roten Kreuz“ genauestens festgelegt.
§ 29 Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung
(1) Der Kreisbereitschaftsleiter und sein erster Stellvertreter sind grundsätzlich Mitglieder des Vorstands im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften ihrer Verbandsstufe. Der zweite Stellvertreter ist in der Regel deren jeweiliger Abwesenheitsvertreter. Die weitere Vertretung in Inkompatibilitätsfällen regelt der Kreisbereitschaftsleiter.
(2) Der Kreisbereitschaftsleitung obliegt über den in § 17 benannten Aufgaben zusätzlich a) die Kontrolle der Einhaltung sicherheits- und einsatzrelevanter organisationsinterner und externer Vorgaben, b) die Erstellung eines jährlichen Haushalts- und Finanzplanes, c) die Umsetzung der Beschlüsse des Kreisausschusses, d) ein guter Informationsfluss zwischen Bezirksebene und den örtlichen Bereitschaften, e) die Verantwortung für Einsätze, Übungen und Veranstaltungen, bei denen mehrere Bereitschaften ihres Zuständigkeitsbereichs zusammenwirken.
(3) Der Kreisbereitschaftsleiter schlägt den K‑Beauftragten zur Bestellung durch den Kreisvorstand vor.
(4) Der Kreisbereitschaftsleiter ist Disziplinarvorgesetzter der Bereitschafts- und Arbeitskreisleiter seines Kreisverbandes und der sonstigen Mitglieder des Kreisausschusses.
(5) Die weiteren Kompetenzen und Befugnisse der Kreisbereitschaftsleitung ergeben sich aus den vom Landesausschuss vorgegebenen Stellenbeschreibungen und der Dienstvorschrift.
Zur diesjährigen Wahl, waren der bisher amtierende Kreisbereitschaftsleiter (KBL) Richard Knorr sowie sein bisheriger erster Stellvertreter Jochen Ganzleben nominiert. Zudem wurde für das Amt des ersten Stellvertreters Christoph Biersbach als weitere Wahlmöglichkeit aufgestellt.
Schon in den Abendstunden des selben Tages waren die Stimmzettel ausgezählt. Über die Plattform Microsoft-Teams konnte die Bekanntgabe der Ergebnisse live verfolgt werden.
Mit 94% der Stimmen wurde Richard Knorr als KBL bestätigt. Das Amt des ersten Stellvertreters ging mit 82% der Stimmen an Jochen Ganzleben.
Wir gratulieren Richard Knorr und Jochen Ganzleben herzlichst zur Wahl und freuen uns auf die gute Zusammenarbeit der kommenden vier Jahre.
Zudem ist die BRK-Bereitschaft Hollfeld stolz darauf, mit 71% ihrer wahlberechtigten Mitglieder (29 Kameradinnen und Kameraden) zum Entscheid dieser Wahl beigetragen zu haben. Von den insgesamt 161 abgegebenen Stimmen aller Bereitschaften im Kreisverband Bayreuth machte Hollfeld somit 18% des Gesamtwertes aus.
Ein weiterer Dank gebührt allen Beteiligten, welche an den Vorbereitungen und der Umsetzung der Wahl beteiligt waren und dafür sorgten, dass alles reibungslos und vorschriftsgemäß ablief.