Der Helfer vor Ort
Der HvO Hollfeld ist das Fahrzeug mit dem Rufnamen RK HOL 79–1.
Seit dem 29.06.2014 wird das Fahrzeug des Fördervereins der Bereitschaft Hollfeld e. V. zu 100 % von ehrenamtlichen Mitgliedern der BRK Bereitschaft Hollfeld Montag bis Freitag von 19:00 – 06:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen rund um die Uhr besetzt.
Auch außerhalb der Dienstzeiten erfolgt eine Blindalarmierung durch die Leitstelle.
Das Einsatzfahrzeug wurde von der Firma Opel-Grasser in Königsfeld für diesen Zweck an den Förderverein der Bereitschaft Hollfeld e. V. gespendet.
Sinn und Zweck des HvOs ist die Verkürzung des therapiefreien Intervalls, was so viel bedeutet, dass der Patient schon vor dem Eintreffen des Notarztes bzw. des Rettungsdienstes bestmöglich versorgt wird, um das Risiko der Verschlechterung des Zustandes (z. B. bei einer Reanimation) zu minimieren.
Der HvO ist kein Ersatz für den Rettungsdienst.
Die Alarmierung erfolgt im Regelfall nur, wenn der HvO einen zeitlichen Vorteil gegenüber dem Rettungsdienst hat.
Zusätzlich kann der HvO zur Unterstützung des Rettungsdienstpersonals – z. B. als Tragehilfe – nachgefordert werden. Des Weiteren erkundet der Helfer die Lage vor Ort und informiert die Leitstellte über diese, damit frühzeitig eventuell zusätzlich benötigte Rettungsmittel nachgefordert werden können.
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist das Fahrzeug mit einigen Materialien ausgestattet, die über den Erste-Hilfe-Kasten hinausreichen.
Unter anderem sind ein AED (Defibrillator), ein Feuerlöscher, eine Sauerstoffflasche mit Zubehör und vieles mehr, was für die Rettung von Patienten unter unterschiedlichsten Gegebenheiten benötigt werden könnte, im Fahrzeug zu finden.
Im Alarmfall wird der HvO über den Funkmeldeempfänger alarmiert. Parallel wird das zugehörige Alarmfax auf das HvO-Tablet geschickt und zusätzlich eine Alarmierungs-SMS an das Diensthandy zugestellt. Die Kommunikation mit der Leitstelle ist über ein Handsprechfunkgerät bzw. über das Diensthandy sichergestellt.
Im Durchschnitt rückt der HvO ca. 60–70 Mal im Jahr zu einem Einsatz aus.
Da der HvO nicht gesetzlich gefordert ist, sondern eine freiwillige Aufgabe der Bereitschaft darstellt, erhält dieser keinerlei öffentliche Zuschüsse und die entstehenden Kosten können auch nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Aus diesem Grund ist der HvO auf Spenden angewiesen und wird auch ausschließlich durch diese finanziert.
- Alexander Riegel, stellvertretender Bereitschaftsleiter